Im Zuge der Inklusion können Schüler und Schülerinnen mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot auch an allgemein bildenden Schulen sonderpädagogische Unterstützung erfahren.
Schulen, Eltern und das Staatliche Schulamt bemühen sich im Sinne der Kinder eine möglichst passende Schülergruppe zu finden, in der das Kind seinen individuellen Fähigkeiten entsprechend ein angemessenes Bildungsangebot erhält.